Reglement
Reglement „Elternrat der Johannes-Schule Küsnacht“
Gestützt auf §55 des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich erlässt die Trägerschaft der Johannes-Schule Küsnacht folgendes Reglement:
1. Ziele
Der Elternrat der Johannes-Schule Küsnacht setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten (in der Folge Eltern genannt), den Lehrpersonen, der Trägerschaft und allen anderen für die Johannes-Schule tätigen Personen ein. Der Elternrat fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Elternhaus und Schule sowie gemeinsame Aktivitäten und Projekte.
2. Delegierte Elternrat / Elternvertretung im Vorstand / Treffen Elternrat
Am ersten Elternabend anfangs Schuljahr bis spätestens Ende Dezember wird pro Klasse von den Eltern eine Delegierte/ein Delegierter gewählt. Die Eltern können Themen einbringen, die vom Elternrat behandelt werden sollen.
Die Wahl gilt für zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Die Delegierten nehmen, wenn immer möglich, an allen Sitzungen des Elternrats teil. Ein begründeter vorzeitiger Austritt (Wegzug, Austritt des Kindes aus der Johannes-Schule, Krankheit, andere zwingende Gründe) ist nach Absprache möglich. In diesem Fall erfolgt anfangs Schuljahr eine Ersatzwahl.
Die Elternvertretung im Vorstand des Heilpädagogischen Vereins Küsnacht ist Mitglied des Elternrates und bildet die Drehscheibe zwischen Vorstand und Elternrat. Das erste Klassendelegiertentreffen der Schule findet im Januar statt. Daran nehmen die Delegierten des Elternrats, die Elternvertretung im Vorstand und die Schulleitung
teil. Es wird ein Protokoll geführt. Um an den eingebrachten Themen weiter zu arbeiten, beschliessen die Delegierten je nach Bedarf zusätzliche Treffen und/oder bilden Arbeitsgruppen.
3. Aufgaben der Delegierten
Die Delegierten pflegen den Kontakt zu Eltern, Schulmitarbeitenden, Schulleitung und untereinander. Die Delegierten nehmen am Elternratstreffen und an allfälligen weiteren Sitzungen teil. Sie nehmen Anliegen und Themen aus dem Elternkreis entgegen und entscheiden, ob solche für die ganze Schule von Bedeutung sind und weiter bearbeitet werden
sollen.
Es können Themen- / Projektgruppen gebildet werden, welche diese Anliegen und Anregungen weiter behandeln. Diese Gruppen werden von Delegierten geleitet und können mit weiteren interessierten Eltern, die nicht unbedingt gewählte Delegierte sind, ergänzt werden. Auch externe (Fach-)Personen können hinzugezogen werden.
Beiträge und Arbeiten können in Absprache mit dem Vereinsvorstand veröffentlicht werden (zum Beispiel im Jahresbericht).
Die Delegierten setzen sich im Sinne der Zielsetzung des Elternrates und der Vereinsstatuten für die Schule ein.
Die Delegierten wählen das Präsidium (in der Regel Elternvertretung im Vorstand); Wiederwahl ist möglich.
4. Aufgaben der Präsidentin/des Präsidenten des Elternrats
Sie/er vertritt das Gremium nach aussen, beruft die Sitzungen ein, übernimmt die Vorbereitung sowie die Leitung der Sitzungen. Sie/er pflegt den Kontakt zu Vorstand, Schule sowie Schulleitung und erledigt die anfallenden administrativen Aufgaben (oder delegiert solche).
5. Abgrenzung
Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktionen. Bei Personalentscheidungen sowie methodisch-didaktischen Entscheidungen ist eine Mitwirkung ausgeschlossen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme einzelner Schülerinnen und Schüler ist nicht Aufgabe des Elternrats.
6. Unterstützung / Finanzielles
Den Delegierten und der Präsidentin/dem Präsidenten werden für Sitzungen und Treffen Räumlichkeiten der Johannes-Schule zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Elternrats können kostenlos Kopien im Schulsekretariat angefertigt werden. Im Budget wird jährlich ein Betrag von CHF 1'000.- für den Elternrat festgelegt. Zusätzliche Gelder für spezielle Projekte können dem Vorstand beantragt werden. Es werden keine Sitzungsgelder vergütet.
7. Haftpflicht
Bei Aktivitäten der Johannes-Schule mit gleichzeitiger Mitwirkung des Elternrats trägt die Schule die Verantwortung. Alle mit wirkenden Eltern sind in der Schul-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
8. Änderung des Reglements
Der Vorstand beschliesst auf schriftlichen Antrag der Elternratsdelegierten abschliessend Änderungen dieses Reglements. Die Schulkonferenz und die Schulleitung werden vorgängig angehört.
Vom Vorstand erlassen am 29. Januar 2019